Bürger gegen Fluglärm
(Allgäu Airport, Memmingen)

 

 

 

 

 

 

Aktuell

23.9.08
In Beantwortung einer Frage zum Thema Fluglärm am Allgäu Airport auf kandidatenwatch.de schrieb Landwirtschaftsminister Josef Miller:
"Bei der Genehmigung des Allgäu Airports hat das Luftamt Südbayern Auflagen zum Lärmschutz erlassen wie z.B. ein Nachtflugverbot."
Das ist schlicht falsch. Richtig ist: Die erhobene Forderung nach einem generellen Nachtflugverbot wurde explizit abgewiesen. Wörtlich heißt es:"Regelmäßiger Flugverkehr in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr wurde nicht beantragt und insoweit auch nicht zugelassen. (...) Im Übrigen ist es mit der Funktion und Betriebspflicht eines Verkehrsflughafens
nicht vereinbar, Nachtflugbetrieb generell auszuschließen. Es bestehen keine Ansprüche Dritter auf Festlegung eines absoluten Nachtflugverbots.
" (Änderungsgenehmigung Punkt 4.8.3.2.2.4., S. 268.) Laut Änderungsgenehmigung beginnt eine "unzumutbare Beeinträchtigung" "bei mehr als 19-maliger Überschreitung eines Maximalpegels außen nachts von 75 dB(A) und/oder eines äquivalenten Dauerschallpegels von 55 dB(A) nachts."
Also nichts da mit Nachtflugverbot, zumindest seitens des Luftamtes stehen alle Türen offen! Und sollten die Betreiber des Flughafens es eines Tages für nötig befinden, Nachtflug zu beantragen, wird die Genehmigung wohl schneller erteilt werden, als die Anwohner "Gute Nacht" sagen können...