Aktuell
23.9.08
In Beantwortung einer Frage zum Thema Fluglärm am Allgäu
Airport auf kandidatenwatch.de schrieb Landwirtschaftsminister
Josef Miller:
"Bei der Genehmigung des Allgäu Airports hat das
Luftamt Südbayern Auflagen zum Lärmschutz erlassen
wie z.B. ein Nachtflugverbot."
Das ist schlicht falsch. Richtig ist: Die erhobene Forderung
nach einem generellen Nachtflugverbot wurde explizit abgewiesen.
Wörtlich heißt es:"Regelmäßiger
Flugverkehr in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr wurde nicht
beantragt und insoweit auch nicht zugelassen. (...) Im Übrigen
ist es mit der Funktion und Betriebspflicht eines Verkehrsflughafens
nicht vereinbar, Nachtflugbetrieb generell auszuschließen.
Es bestehen keine Ansprüche Dritter auf Festlegung eines
absoluten Nachtflugverbots." (Änderungsgenehmigung
Punkt 4.8.3.2.2.4., S. 268.) Laut Änderungsgenehmigung
beginnt eine "unzumutbare Beeinträchtigung" "bei
mehr als 19-maliger Überschreitung eines Maximalpegels
außen nachts von 75 dB(A) und/oder eines äquivalenten
Dauerschallpegels von 55 dB(A) nachts."
Also nichts da mit Nachtflugverbot, zumindest seitens des Luftamtes
stehen alle Türen offen! Und sollten die Betreiber des
Flughafens es eines Tages für nötig befinden, Nachtflug
zu beantragen, wird die Genehmigung wohl schneller erteilt werden,
als die Anwohner "Gute Nacht" sagen können...
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