Bürger gegen Fluglärm
(Allgäu Airport, Memmingen)

 

 

 

 

 

 

 

Der aktuelle Stand des Planfeststellungsverfahrens

Mai 2013: Der Anwalt der BI reicht die Klage von 4 Familien und dem Bund Naturschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss ein. Die BI selbst ist nicht klageberechtigt.

5.3.2013 Das Luftamt genehmigt den Antrag. Zur Meldung

10.1.-11.1.2012 Erörterungsverfahren der Einwendungen in der Mehrzweckhalle Hawangen. Bei Bedarf kann das Verfahren verlängert werden. Zur Meldung

4.8.-17.8.2011 Es können Einwendungen gegen die Pläne erhoben werden.

27.7.2011: Die BI "Bürger gegen Fluglärm" lädt erneut zu einer Informationsveranstaltung in der Benninger Mehrzweckhalle ein. Die ursprünglich vorgesehene Anzahl an Sitzplätzen reichte nicht aus, um alle Interessenten unterzubringen. Herr Mergner vom Bund Naturschutz hielt einen Vortrag zu Thema "Klimakiller fliegen", und Dr. Buchberger von der BI stellte die Ausbaupläne des Flughafens vor.

4.7.-3.8.2011: Die Antragsunterlagen werden in Memmingen, Erkheim, Memmingerberg und Ottobeuren zur Einsichtnahme ausgelegt. Das ist bei solchen Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben. Erwartungsgemäß haben es die Betreiber des Flughafens nicht nötig, die Bürgerinnen und Bürger direkt über die Pläne zu informieren und Fragen zu beantworten. Man hält also die Minimalvariante für die "geeignete Form" der Information, die man in der Ablehnung der Einladung zur Informationsveranstaltung (siehe 10.12.) zugesagt hatte.

27.6.2011: Die erfolgte Antragstellung wird veröffentlicht.

19.2.2011: Die MZ berichtet von einem Gutachten, das 2,8 Mio. Passagiere und 1800 Nachtfluge jahrlich bis 2025 prophezeit. Dieses Gutachten ist eine der Grundlagen des Planfeststellungsantrages.

10.12.2010: Die BI "Bürger gegen Fluglärm" veranstaltet eine öffentliche Mitgliederversammlung. Im voll besetzten Pavillion der Benninger Mehrzweckhalle referiert Dr.Seifert über den zu erwartenden Ablauf des Planfeststellungsverfahrens (PFV) und wie die Anwohner ihre Rechte wahrnehmen können. Die eingeladenen Verantwortlichen des Flughafens lehnten eine Teilnahme ab. Die Vorarbeiten für die Beantragung des PFV seien noch nicht abgeschlossen, daher sei es für die Information der Bevölkerung noch zu früh. Wir werden sehr genau beobachten, ob, wann und in welcher Form diese Information erfolgt.
Powerpoint-Präsentation von RA Dr. Seifert zum Panfeststellungsverfahren
(433kB)

24.11.2010: Der Flughafen veröffentlicht sein Vorhaben in einer eigenen Pressemitteilung. Es darf bezweifelt werden, daß ohne die Aktivitäten der "Bürger gegen Fluglärm" die Informationen in diesem frühen Stadium schon erfolgt wären. Zur Meldung

10.11.2010: Der Anwalt der BI, Dr. Seifert, hinterfragt beim Luftamt Süd die Richtigkeit dieser Informationen. Das Luftamt bestätigt diese.

5.11.2010: Die BI "Bürger gegen Fluglärm" erlangt Kenntnis von der geplanten Beantragung eines Planfeststellungsverfahrens durch den Allgäu Airport. Gegenstand des Verfahrens soll die Erweiterung der Betriebszeit bis 23.00 Uhr (für verspätete Flüge bis 23.30 Uhr), die Verbreiterung der Start-/Landebahn, der Ausbau des Instrumenten-Lande-systems und die Verbesserung der Befeuerung sein. Die verlängerte Betriebszeit stellt den Einstieg in den Nachtflug dar und bedeutet bereits in dieser Anfangsphase eine weitere und wesentliche Beeinträchtigung der Interessen der Anwohner. Zudem muß in Verbindung mit der Verbreiterung der Start-/Landebahn eine Ertüchtigung des Airports für den Frachtflug befürchtet werden, der möglicherweise eine weitere Ausweitung der Betriebszeiten nach sich ziehen kann.
Zur Meldung

Was wurde beantragt?

• Änderung der Betriebszeiten auf einen Regelbetrieb von 06.00 Uhr bis
22.00/23.00 Uhr (Starts/Landungen) und eine Verspätungsregel bis 23.30 Uhr für geplante Flüge

• Umwidmung der genehmigten und befestigten Stoppflächen als Teilflächen
der Start-/Landebahn
• Verbreiterung der Start-/Landebahn von 30 m auf 45 m und Erhöhung der Tragfähigkeit auf die maximal mögliche Klasse
• Neubau Wendehämmer an den Bahnenden 24 und 06
• die Neuordnung von Vorfeldflächen
• die Verlegung der bestehenden Gras- und Segelflugbahnen nach Süden
• die Errichtung von Unterstellhallen der Allgemeinen Luftfahrt im Süden
• die Errichtung von Wartungs- und Unterstellhallen für Luftfahrzeuge im
Süden
• die Anpassung der Betriebsstrasse in Schotter und Asphalt
• die Errichtung von Flächen zur Abstellung von Fahrzeugen für den
Bodenverkehrsdienst
• die Erweiterung des bestehenden Terminals und des Feuerwehrgebäudes
• die Verbreiterung und Verlängerung Rollbahn W („R 1“)
• der Bau neuer Rollbahnen im Norden ( „R 2“) und Süden („R 3“) sowie
einer neuen Rollbahn („R 4“) mit Warteposition im Bereich der Schwelle 24
• der Rückbau/Entsiegelung von Rollbahnen und diverser Gebäude

• die Errichtung von Parkplätzen mit Parkhaus
• die Anbindung an den Schleifweg
• der Bau eines Retentionsbeckens
• Abriss von 26 Gebäuden

 


 

 

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Kto.-Nr. 101826000
BLZ 73190000
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