Bürger gegen Fluglärm
(Allgäu Airport, Memmingen)

 

 

 

 

 

 

Aktuell

5.3.13

Luftamt genehmigt Ausbau des Flughafens Memmingen

Das Luftamt Südbayern hat die Ausbaupläne des Allgäu Airport genehmigt. Diese umfassen sowohl umfangreiche bauliche Vorhaben als auch die Erweiterung der Betriebszeit. Insbesondere letztere läuft den Interessen der Anwohner zuwider. Folgende Regelungen wurden getroffen:

  • Planmäßige Starts bis 22.00 Uhr (keine Veränderung)
  • Planmäßige Landungen bis 22.30 Uhr, außer im Linienverkehr von Drehkreuzflughäfen oder bei in Memmingen stationierten Maschinen - dann bis 23.00 Uhr. Beantragt war generell Landungen bis 23.00 Uhr.
  • Verspätete Starts sind bis 23 Uhr zulässig, verspätete Landungen bis 23.30 Uhr. Wir gehen davon aus, daß das Luftamt zumindest bis 24.00 Uhr alles darüber hinausgehende problemlos genehmigen wird.

Der Ausbau des Allgäu Airport stellt einen klaren Fall von Angebotsplanung dar, die in Deutschland nicht zulässig ist. Gerade die Entwicklung der letzten Zeit bietet nicht den leisesten Hinweis darauf, daß der Allgäu Airport in den nächsten Jahren aus allen Nähten platzen könnte. Und es ist unklar, ob der Verfasser der Medieninformation der Regierung von Oberbayern mit den Verhältnissen am Allgäu Airport vertraut ist. Zitat:

"Die Begrenzungen von planmäßigen Landungen im Zeitraum zwischen 22.30 Uhr und 23.00 Uhr stellen sicher, dass die dort durchgeführten Flüge auch mit einen konkreten Vorteil für die Region verbunden sind, wenn beispielsweise Landungen aus Drehkreuzflughäfen noch stattfinden dürfen. Damit haben Passagiere, die spät auf einem Drehkreuzflughafen ankommen, künftig deutlich bessere Möglichkeiten, noch am selben Tag Memmingen zu erreichen."

Die unübersehbare Zahl an bestehenden Verbindungen zu Drehkreuzflughäfen und die geradezu aufdringliche Bereitschaft zahlloser Airlines, Memmingen mit diesen (z.B. Berlin und Hamburg) zu verbinden, machen einen Kommentar überflüssig.

Der Planfeststellungsbeschluß (PFB) kann vom 28. März bis 12. April 2013 bei der Stadt Memmingen sowie den Verwaltungsgemeinschaften Erkheim, Memmingerberg und Ottobeuren eingesehen werden. Außerdem ist er auf der Website der Regierung Oberbayerns abrufbar.

Wir werden zunächst den mehr als 500 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschluss durcharbeiten und hier weiter informieren.