Aktuell
5.3.13
Luftamt
genehmigt Ausbau des Flughafens Memmingen
Das
Luftamt Südbayern hat die Ausbaupläne des Allgäu
Airport genehmigt. Diese umfassen sowohl umfangreiche bauliche
Vorhaben als auch die Erweiterung der Betriebszeit. Insbesondere
letztere läuft den Interessen der Anwohner zuwider. Folgende
Regelungen wurden getroffen:
- Planmäßige
Starts bis 22.00 Uhr (keine Veränderung)
- Planmäßige
Landungen bis 22.30 Uhr, außer im Linienverkehr von
Drehkreuzflughäfen oder bei in Memmingen stationierten
Maschinen - dann bis 23.00 Uhr. Beantragt war generell Landungen
bis 23.00 Uhr.
- Verspätete
Starts sind bis 23 Uhr zulässig, verspätete Landungen
bis 23.30 Uhr. Wir gehen davon aus, daß das Luftamt
zumindest bis 24.00 Uhr alles darüber hinausgehende problemlos
genehmigen wird.
Der
Ausbau des Allgäu Airport stellt einen klaren Fall von
Angebotsplanung dar, die in Deutschland nicht zulässig
ist. Gerade die Entwicklung der letzten Zeit bietet nicht den
leisesten Hinweis darauf, daß der Allgäu Airport
in den nächsten Jahren aus allen Nähten platzen könnte.
Und es ist unklar, ob der Verfasser der Medieninformation
der Regierung von Oberbayern mit den Verhältnissen am Allgäu
Airport vertraut ist. Zitat:
"Die
Begrenzungen von planmäßigen Landungen im Zeitraum
zwischen 22.30 Uhr und 23.00 Uhr stellen sicher, dass die dort
durchgeführten Flüge auch mit einen konkreten Vorteil
für die Region verbunden sind, wenn beispielsweise Landungen
aus Drehkreuzflughäfen noch stattfinden dürfen. Damit
haben Passagiere, die spät auf einem Drehkreuzflughafen
ankommen, künftig deutlich bessere Möglichkeiten,
noch am selben Tag Memmingen zu erreichen."
Die
unübersehbare Zahl an bestehenden Verbindungen zu Drehkreuzflughäfen
und die geradezu aufdringliche Bereitschaft zahlloser Airlines,
Memmingen mit diesen (z.B. Berlin und Hamburg) zu verbinden,
machen einen Kommentar überflüssig.
Der
Planfeststellungsbeschluß (PFB) kann vom 28. März
bis 12. April 2013 bei der Stadt Memmingen sowie den Verwaltungsgemeinschaften
Erkheim, Memmingerberg und Ottobeuren eingesehen werden. Außerdem
ist er auf der Website der
Regierung
Oberbayerns abrufbar.
Wir
werden zunächst den mehr als 500 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschluss
durcharbeiten und hier weiter informieren.
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