Aktuell
28.6.2011
Planfeststellungsverfahren
beantragt
Wie
bereits seit Anfang November im Gespräch (wir berichteten),
hat der Allgäu Airport nun den Antrag auf ein Planfeststellungsverfahren
gestellt. Nach den bisher verfügbaren Informationen werden
alle damals genannten Punkte bestätigt. Der Antrag umfasst
also die Bereiche Bahnverbreiterung, Ausbau des Instrumentenlandesystems,
Verbesserung der Befeuerung und die Erweiterung der Betriebszeiten.
Der Begriff "Nachtflug" wird dabei geflissentlich
vermieden. In der Meldung auf der Website des Flughafens spricht
man lieber von einer "Anpassung der betrieblichen Möglichkeiten"
und einer "bedarfsgerechten Überarbeitung" der
Regelung für Flüge nach 22 Uhr. Verspätete Flüge
sollen künftig bis 23.30 Uhr starten und landen können,
die offizielle Betriebszeit endet 22.00 Uhr für planmäßige
Starts und 23.00 Uhr für planmäßige Landungen.
Außerdem sollen das Terminal und die Parkplätze ausgebaut,
ein großer Werftbereich und für den Geschäftsreiseflugverkehr
verbesserte Abfertigungs-, Unterstell- und Wartungsmöglichkeiten
geschaffen werden.
Für alle diese Maßnahmen sind 15 Millionen Euro veranschlagt,
was wohl kaum die Kosten für die Bahnverbreiterung decken
dürfte. Ein weiteres Glied in der Kette der "Ungenauig-keiten"
des Airport-Managements, wenn es darum geht, unbequeme Fakten
schönzureden.
Als
Grundlage für den Antrag dient dem Airport ein Gutachten,
das FMM bis 2025 2,8 Millionen Passagiere pro Jahr prophezeit.
Die Passagierzahl ist nur durch die entsprechende Anzahl an
erfolgreichen neuen Verbindungen zu steigern. Bereits 2010 lag
die Zahl der aktiven Ziele pro Monat deutlich unter den Werten
von 2009, als Ryanair den Betrieb aufgenommen hatte: Es läuft
wohl doch nicht immer so wie erhofft. Ryanair hat seine Wachstumspläne
deutlich nach unten korrigiert, der Münchner Flughafen
hat nach eigener Aussage kein Interesse an FMM als "Entlastungsflughafen"
- das wird eng mit den 2,8 Millionen Passagieren. Den Bedarf
an Nachtflugbewegungen hat das Gutachten praktischerweise gleich
mitgeliefert, hier ist von 1800 die Rede.
Nachdem
der Antrag nun gestellt ist, sind offensichtich alle erforderlichen
Gutachten erstellt worden und zur eigenen Zufriedenheit ausgefallen.
Mit Hinweis auf die noch nicht abgeschlossenen Vorarbeiten haben
die Zuständigen am Flughafen seinerzeit die Teilnahme an
der Informationsveranstaltung der BI am 10.12.2010 abgelehnt.
Man teile "grundsätzlich die Auffassung, wonach
die Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf eine umfassende
Information haben". Und weiter: "Wir werden
nach Abschluß aller notwendigen Vorarbeiten die Bürgerinnen
und Bürger in geeigneter Form über die geplanten Maßnahmen
informieren". Nach allen Erfahrungen würden wir
uns wundern, wenn dabei mehr als die gesetzlich vorgeschriebene
Auslage der Antragsunterlagen herauskäme.
Neuigkeiten,
Änderungen und Hinweise zum Schreiben qualifizierter Einwendungen
erhalten Sie hier auf unserer Homepage in der Rubrik "Planfeststellung".
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