Bürger gegen Fluglärm
(Allgäu Airport, Memmingen)

 

 

 

 

 

 

Aktuell
28.6.2011

Planfeststellungsverfahren beantragt

Wie bereits seit Anfang November im Gespräch (wir berichteten), hat der Allgäu Airport nun den Antrag auf ein Planfeststellungsverfahren gestellt. Nach den bisher verfügbaren Informationen werden alle damals genannten Punkte bestätigt. Der Antrag umfasst also die Bereiche Bahnverbreiterung, Ausbau des Instrumentenlandesystems, Verbesserung der Befeuerung und die Erweiterung der Betriebszeiten. Der Begriff "Nachtflug" wird dabei geflissentlich vermieden. In der Meldung auf der Website des Flughafens spricht man lieber von einer "Anpassung der betrieblichen Möglichkeiten" und einer "bedarfsgerechten Überarbeitung" der Regelung für Flüge nach 22 Uhr. Verspätete Flüge sollen künftig bis 23.30 Uhr starten und landen können, die offizielle Betriebszeit endet 22.00 Uhr für planmäßige Starts und 23.00 Uhr für planmäßige Landungen. Außerdem sollen das Terminal und die Parkplätze ausgebaut, ein großer Werftbereich und für den Geschäftsreiseflugverkehr verbesserte Abfertigungs-, Unterstell- und Wartungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Für alle diese Maßnahmen sind 15 Millionen Euro veranschlagt, was wohl kaum die Kosten für die Bahnverbreiterung decken dürfte. Ein weiteres Glied in der Kette der "Ungenauig-keiten" des Airport-Managements, wenn es darum geht, unbequeme Fakten schönzureden.

Als Grundlage für den Antrag dient dem Airport ein Gutachten, das FMM bis 2025 2,8 Millionen Passagiere pro Jahr prophezeit. Die Passagierzahl ist nur durch die entsprechende Anzahl an erfolgreichen neuen Verbindungen zu steigern. Bereits 2010 lag die Zahl der aktiven Ziele pro Monat deutlich unter den Werten von 2009, als Ryanair den Betrieb aufgenommen hatte: Es läuft wohl doch nicht immer so wie erhofft. Ryanair hat seine Wachstumspläne deutlich nach unten korrigiert, der Münchner Flughafen hat nach eigener Aussage kein Interesse an FMM als "Entlastungsflughafen" - das wird eng mit den 2,8 Millionen Passagieren. Den Bedarf an Nachtflugbewegungen hat das Gutachten praktischerweise gleich mitgeliefert, hier ist von 1800 die Rede.

Nachdem der Antrag nun gestellt ist, sind offensichtich alle erforderlichen Gutachten erstellt worden und zur eigenen Zufriedenheit ausgefallen. Mit Hinweis auf die noch nicht abgeschlossenen Vorarbeiten haben die Zuständigen am Flughafen seinerzeit die Teilnahme an der Informationsveranstaltung der BI am 10.12.2010 abgelehnt. Man teile "grundsätzlich die Auffassung, wonach die Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf eine umfassende Information haben". Und weiter: "Wir werden nach Abschluß aller notwendigen Vorarbeiten die Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Form über die geplanten Maßnahmen informieren". Nach allen Erfahrungen würden wir uns wundern, wenn dabei mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Auslage der Antragsunterlagen herauskäme.

Neuigkeiten, Änderungen und Hinweise zum Schreiben qualifizierter Einwendungen erhalten Sie hier auf unserer Homepage in der Rubrik "Planfeststellung".