Aktuell
27.07.2015
Bürgerentscheid
am 22. November
Am 22.
November finden in Memmingen und im Unterallgäu die Abstimmungen
über ein Ratsbegehren/Kreistagsbegehren (= Bürgerentscheid
1) und ein Bürgerbegehren (= Bürgerentscheid 2) zu
folgendem Sachverhalt statt:
Die Stadt
Memmingen und der Landkreis Unterallgäu wollen sich mit
jeweils 1,8 Millionen Euro an einer sogenannten Grundbesitzgesellschaft
II beteiligen. An diese Gesellschaft würden zwei insgesamt
28 ha große Gewerbeflächen des Allgäu-Airport-Geländes
übertragen werden.
Zusätzlich ist geplant, dass die Stadt Memmingen und der
Landkreis Unterallgäu für zusammen eine Million Euro
(350.000 €/650.000 €) eine Straße erwirbt, die
sich auf einer dieser Flächen befindet.
Gegen diese
Vorhaben wurden vom "Bündnis für verantwortlichen
Umgang mit Steuergeldern" erfolgreich zwei Bürgebegehren
initiiert. Die Stadt Memmingen und der Landkreis Unterallgäu
haben ihrerseits ein Ratsbegehren und ein Kreistagsbegehren
gegenübergestellt, so dass jeweils zwei Bürgerentscheide
(1 & 2) stattfinden.
Auf dem
Stimmzettel stehen drei Fragen - die beiden Bürgerentscheide
und eine Stichfrage. Sie können alle drei Fragen beantworten.
Alle Antworten zählen, auch wenn Sie eine Frage unbeantwortet
lassen. Die Fragen lauten im Einzelnen:
Bürgerentscheid 1 (vom Kreistag formuliert): Sind
Sie dafür, dass sich der Landkreis Unterallgäu gemeinsam
mit Allgäuer Städten und Landkreisen an einer Grundbesitzgesellschaft
zum Erwerb von Grundstücken und Gebäuden auf dem Gelände
des ehemaligen Fliegerhorsts in Memmingerberg beteiligt?
Bürgerentscheid 2 (von der Interessengemeinschaft
formuliert): Sind Sie dafür, dass der Landkreis Unterallgäu
es unterlässt, sich an einer Grundbesitzgesellschaft II
(Nord und Süd) auf dem Konversionsgelände des ehemaligen
Fliegerhorstes Memmingerberg zu beteiligen?
Stichfrage: Für den Fall, dass die beim Ratsbegehren
und beim Bürgerbegehren gestellten Fragen jeweils mehrheitlich
mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet werden:
Stimmen Sie dann der Frage des Bürgerentscheids 1 oder
des Bürgerentscheids 2 zu?
Die abstimmungsberechtigten
Bürgerinnen und Bürger wurden von Amts wegen in ein
Abstimmungs-verzeichnis eingetragen und sollten bis spätestens
1. November 2015 eine Abstimmungsbenach-richtigung zugestellt
bekommen haben.
Wir hoffen
auf reges Interesse an der Thematik und den Bürgerentscheiden
und möchten Sie bitten, den Bürgerentscheid des
Bündnisses für verantwortlichen Umgang mit Steuergeldern
(Bürgerentscheid 2) zu unterstützen. Informationen
und Argumente des Bündnisses sind auf www.steuerverschwendung.bayern
zu finden.
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