Aktuell
31.03.2011
AAP beantragt
Änderung im LEP
Bereits
im Jahr 2003 wurde die Einrichtung eines Flughafens am ehemaligen
Fliegerhorst Memmingerberg in den Landesentwicklungsplan (LEP)
aufgenommen. Im LEP werden die Zukunftsziele politisch festgelegt.
Darin heißt es:
"Bei ausreichender Luftverkehrsnachfrage für einen
regionalen Verkehrsflughafen im Allgäu sollen auf dem als
Schwerpunkt in Frage kommenden Flugplatz (Nachfolgenutzung des
Militärflugplatzes Memmingerberg) Einrichtungen für
den Instrumentenflugbetrieb sowie zur Abwicklung des gewerblichen
Luftverkehrs, insbesondere eines Linien- und Charter-luftverkehrs,
vorgehalten werden."
Die private Betreibergesellschaft des Allgäu Airport hat
lt. MZ vom 29.3.11 nun eine Streichung der Formulierung "Bei
ausreichender Luftverkehrsnachfrage" beantragt. Das verwundert,
hört und liest man doch allenthalben vom "Steigflug"
und der "Erfolgsgeschichte" des Flughafens. Demnach
brauchen sich die Betreiber ja wohl keine Sorgen um die Existenz
des Airports zu machen, auch wenn diese Einschränkung im
LEP steht. Oder sehen sie schlechte Zeiten voraus? Haben sie
etwa doch nicht so viel Vertrauen zu ihrem nach eigenen Angaben
"verläßlichsten Partner" Ryanair? FMM ist
von Ryanair abhängig. Im Sommerflugplan 2011 entfallen
mehr als 75% der planmäßigen Flugbewegungen und mehr
als 70% der Linien auf die Iren. Sollte es hier einmal zu einem
großen und anhaltenden Einbruch der Passagierzahlen kommen,
wäre der Airport ohne die besagte Formulierung im LEP festgeschrieben
Alle Optionen würden dadurch zumindest erschwert. Deshalb
muß diese Einschränkung bestehen bleiben.
Im gleichen
Artikel korrigiert die MZ aufgekommene Gerüchte über
eine Kooperation des Münchener Flughafens mit dem Allgäu
Airport. Angeblich hätte FMM bei evtl. Kapzitätsproblemen
in MUC als Ausweichflughafen dienen sollen. Ein Sprecher des
Münchener Flughafens stellte klar:"Wir hatten und
haben kein Interesse, uns zu engagieren."
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