Bürger gegen Fluglärm
(Allgäu Airport, Memmingen)

 

 

 

 

 

 

Aktuell

Nachtflug ohne Genehmigung

Am 21.12.09 erfolgte gegen 0.40 Uhr der Start einer Passagiermaschine. In seiner Antwort auf Beschwerden teilte das Luftamt mit, dass es für diesen Start keine Genehmigung erteilt habe, ein Ordnungwidrigkeitenverfahren sei eingeleitet worden.

Die Betriebszeit des Flughafens ist klar definiert (6.00-22.00 Uhr, für verspätet eintreffende Linienmaschinen bis 23.00 Uhr). Alle außerhalb dieser Zeiten liegenden Flugbewegungen bedürfen der Genehmigung durch das Luftamt, die für Passagierflugzeuge zumindest bis 24.00 Uhr auch großzügig erteilt werden. Ein Start, der ohne Genehmigung mitten in der Nacht praktisch in Eigenregie erlaubt wurde, stellt also nicht nur eine neue Qualität in der Mißachtung der Anwohnerrechte dar, sondern auch einen eklatanten Verstoß gegen die Bestimmungen der Betriebsgenehmigung.

Nachtrag vom 10.1.10: Nach Angaben des Luftamtes handelte es sich um eine Ryanair-Maschine mit Ziel Skavsta.
Nachtrag vom 12.1.10: Für eine wenige Minuten später erfolgende Landung (Air Berlin aus Tegel) lag ebenfalls keine Genehmigung des Luftamtes vor.