Aktuell
Nachtflug
ohne Genehmigung
Am 21.12.09
erfolgte gegen 0.40 Uhr der Start einer Passagiermaschine. In
seiner Antwort auf Beschwerden teilte das Luftamt mit, dass
es für diesen Start keine Genehmigung erteilt habe, ein
Ordnungwidrigkeitenverfahren sei eingeleitet worden.
Die Betriebszeit
des Flughafens ist klar definiert (6.00-22.00 Uhr, für
verspätet eintreffende Linienmaschinen bis 23.00 Uhr).
Alle außerhalb dieser Zeiten liegenden Flugbewegungen
bedürfen der Genehmigung durch das Luftamt, die für
Passagierflugzeuge zumindest bis 24.00 Uhr auch großzügig
erteilt werden. Ein Start, der ohne Genehmigung mitten in der
Nacht praktisch in Eigenregie erlaubt wurde, stellt also nicht
nur eine neue Qualität in der Mißachtung der Anwohnerrechte
dar, sondern auch einen eklatanten Verstoß gegen die Bestimmungen
der Betriebsgenehmigung.
Nachtrag
vom 10.1.10:
Nach Angaben des Luftamtes handelte es sich um eine Ryanair-Maschine
mit Ziel Skavsta.
Nachtrag vom 12.1.10: Für
eine wenige Minuten später erfolgende Landung (Air Berlin
aus Tegel) lag ebenfalls keine Genehmigung des Luftamtes vor.
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